Welche Gesundheitsprogramme werden bezuschusst?
Die Krankenkasse erstatten die Kosten für Gesundheits- und Präventionskurse nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt wurden. Der Anbieter des Kurses muss eine Zertifizierung nach §20 SGB V erwerben, um diesen Kriterien zu entsprechen. Nach erfolgreicher Zertifizierung eines Kurses durch die Zentrale Prüfstelle Prävention erhält der Kurs die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkasse. Unser Online-Präventionskurs "Faszientraining für mehr Beweglichkeit" ist nach §20 SGB V zertifiziert.
Wenn du einen zertifizierten Kurs nach §20 SGB V buchst, musst die Kursgebühr im Voraus bezahlen. Das bedeutet, dass du dich für den Kurs anmeldest und erst einmal in Vorleistung gehen musst. Nach Durchführung des Kursprogramms erhältst du eine Teilnahmebestätigung mit allen wichtigen Daten zu deinem Kurs – Name des Kurses, Einheiten, Kursgebühr, all das, was deine Krankenkasse wissen muss für die Bezuschussung. Die Teilnahmebestätigung reichst du bei deiner Krankenkasse ein und bekommst 75 bis 100% der Kursgebühr erstattet.
Wie oft wird ein Kurs bezuschusst?
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel bis zu zwei Präventionskurse pro Versicherungsjahr. Wenn du dir unsicher bist, halte vorab bitte Rücksprache mit deiner Versicherung.